Zugang zum Kenndatenportal (KDP)
Das BZH stellt mit dem Kenndatenportal ein Werkzeug zur Auswertung von Studienverlaufsdaten zur Verfügung.
Zugriff erhalten Mitarbeiter*innen der Universität, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit der Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium in ihrer Einrichtung betraut sind. Die Zugriffsberechtigung wird durch die jeweils Verantwortlichen der Fakultäten bzw. des BZL erteilt. Verantwortung trägt für Mitarbeiter*innen
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Für den erstmaligen Zugriff ist die Teilnahme an einer Schulung mit Datenschutzeinweisung sowie die schriftliche Bestätigung einer Anwendervereinbarung erforderlich. Die Schulungen werden von den Fakultäten bzw. dem Bonner Zentrum für Hochschullehre ausgerichtet.
Der Zugriff erfolgt befristet bis zum Ende eines jeden Jahres und kann nach Ablauf der Frist von den Verantwortlichen der Einrichtung um jeweils ein Jahr verlängert werden.